In the event of a withdrawal, you may have to pay rent even though you do not use the rental property. We therefore recommend taking out travel cancellation insurance.
If instead of yourself, someone else is coming for you, please contact us!
According to the law, you will not be exempted from paying the rent by not being able to use the rental property due to a reason in your person, such as illness, prevention for professional or family reasons.
(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten (Stornierung). Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Im Falle eines Rücktritts ist der Mieter verpflichtet, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, soweit eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
(2) Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der vereinbarten Aufenthaltsdauer sowie dem Zeitpunkt der Stornierung vor Mietbeginn:
a) Aufenthaltsdauer bis einschließlich 4 Wochen:
– bis einschließlich 7 Tage vor Anreise: 100 % Erstattung
– weniger als 7 Tage bis 48 Stunden vor Anreise: 50 % Erstattung
– weniger als 48 h vor Anreise oder Nichtanreise: 0 % Erstattung
b) Aufenthaltsdauer von mehr als 4 Wochen bis einschließlich 3 Monate:
– bis einschließlich 30 Tage vor Anreise: 100 % Erstattung
– 29 bis einschließlich 14 Tage vor Anreise: Entschädigung in Höhe von 50 % der ersten Monatsmiete
– weniger als 14 Tage vor Anreise: Entschädigung in Höhe einer Monatsmiete
c) Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten:
– bis einschließlich 60 Tage vor Anreise: 100 % Erstattung
– 59 bis einschließlich 30 Tage vor Anreise: Entschädigung in Höhe von 50 % der ersten Monatsmiete
– 29 bis einschließlich 14 Tage vor Anreise: Entschädigung in Höhe einer Monatsmiete
– weniger als 14 Tage vor Anreise: Entschädigung in Höhe von drei Monatsmieten
(3) Bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten kann der Mieter während des Aufenthalts den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung bleiben jedoch mindestens 50 % der ursprünglich vereinbarten Restmietzeit, maximal jedoch drei Monatsmieten, geschuldet, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgt.
(4) Der Vermieter ist verpflichtet, Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen auf die Entschädigung anzurechnen.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn:
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, insbesondere zur Person des Mieters, der Anzahl der Personen oder der Unterbringung von Tieren gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird oder
d) gegen die Hausordnung erheblich verstoßen wird.
(6) Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung eines Rücktritts- oder Kündigungsrechts unverzüglich informieren. Im Falle des Abs. 5 a) werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. In den Fällen des Abs. 5 b) und c) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
