Cancellation conditions

In the event of a withdrawal, you may have to pay rent even though you do not use the rental property. We therefore recommend taking out travel cancellation insurance.

If instead of yourself, someone else is coming for you, please contact us!

According to the law, you will not be exempted from paying the rent by not being able to use the rental property due to a reason in your person, such as illness, prevention for professional or family reasons.

(1) Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Mietvertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

(2) Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • 100% Erstattung bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor Anreise.
  • 50% Erstattung bei Stornierungen bis zu 1 Tage vor Anreise.
  • 0% Erstattung bei Nichtanreise und Nichtnutzung des Mietobjektes.  

(3) Bei einer vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung anzurechnen.

(4) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Mieters oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde und/oder c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.

(5) Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 4 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Beim Rücktritt bzw. bei der Kündigung durch den Vermieter im Falle des Abs. 4 b), c) entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

Die angegebenen Bedingungen sind Teil der AGB.