§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung. Ebenso gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
(2) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(3) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gebrüder Munk GmbH – Gästehaus Munk einverstanden. Diese AGB enthalten auch die Hausordnung. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 2 Buchungskonditionen
(1) Aufenthaltsdauer: Die Mindestaufenthaltdauer beträgt 2 Nächte, die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 6 Monate. Nach 3 Monaten gilt für Mieter mit keiner deutschen Staatsangehörigkeit die Meldepflicht bei der zuständigen Meldebehörde. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe und ist durch den Mieter zu erledigen.
(2) Buchungsvorlauf: Der Buchungsvorlauf beträgt Minimum 2 Tage.
(3) Es gelten ein Wochenrabatt von 5% und ein Monatsrabatt von 26%. Diese Preisnachlässe sind bereits in den dargestellten Preisen enthalten.
(4) Kaution: Ab einer Aufenthaltsdauer von 4 Wochen behalten wir uns vor eine Kaution von 2 Monatsmieten zu verlangen.
(5) Gebühren: Pro Buchung wird eine Verwaltungsgebühr von 20,00€ aufgeschlagen. Dies beinhaltet eine Reinigungsgebühr. Bei größeren Verschmutzungen, welche über eine normale Benutzung hinausgehen, behalten wir uns vor , die Kosten zur Beseitigung der Verschmutzung nach dem Aufenthalt in Rechnung zu stellen.
(6) Es ist möglich, pro Ferienwohnung ein Babybett kostenlos dazuzubuchen. Dieses Baby fließt ebenfalls wie eine Person in die maximale Belegungszahl der Personen pro Wohnung ein. Es erhöht diese maximale Belegungszahl dadurch nicht.
(7) Der Mieter hat keine Ansprüche auf die auf den Fotos abgebildeten Inventargegenstände und Möblierungen. Es gilt die Ausstattungsliste in der jeweiligen Wohnungsseite oder auf der Wohnungsübersicht Seite. Der Realzustand der Möblierung und Aufstellung der Dekoration/Möbel der Wohnungen kann von den Fotos geringfügig abweichen.
§ 3 Zahlungsbedingungen bei der Buchung über diese Website
Wenn Sie online buchen stehen ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zu Auswahl:
(1) Zahlung per Paypal – Wenn Sie bei Paypal verifizierter Kunde sind, können Sie bequem und sicher über Ihr PayPal-Konto zahlen. Ihre Buchung ist sofortig wirksam.
(2) Zahlung per Kreditkarte – Dies ist im mit unserm integrierten Dienst von Stripe möglich. Ihre Buchung ist sofortig wirksam.
(3) Zahlung auf Rechnung per Überweisung – Auf der Rechnung, die Sie per Email erhalten, finden Sie die IBAN und BIC. Bitte geben Sie die Rechnungsnummer im Betreff an. Das Fälligkeitsdatum der Rechnung beträgt 2 Wochen nach Rechnungsstellung.
§ 4 An- und Abreise bei der Buchung über diese Website
(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens zu verlassen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 50,00 € bei einer Räumung nach 11:00 Uhr, jedoch vor 14:00 Uhr und 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 14:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
§ 5 Allgemeine Rechte und Pflichten – Hausordnung
(1) Der Mieter hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Das Inventar ist ausschließlich für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
(2) Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken ist nicht gestattet. Die Apartments dürfen ausschließlich als Wohnraum gebraucht werden. Jede Art von kommerzieller oder gar sittenwidriger Nutzung (Prostitution, etc.) ist strengstens verboten. Sollte dies nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor die Wohnung unverzüglich zu räumen. Die bezahlte Miete wird nicht zurückgezahlt.
(4) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung untersagt.
(5) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration oder Ähnliches ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Bei einer Zuwiderhandlung ist der Mieter dem Vermieter zum Ersatz, durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration oder Ähnlichem ggf. entstandenen Schäden verpflichtet.
(7) Die Buchung der Ferienwohnung beinhaltet die Benutzung eines Parkplatzes. Es dürfen nicht mehr als ein Parkplatz pro Ferienwohnung belegt werden.
(8) Die Wohnung ist besenrein zu hinterlassen. Der Müll muss ordnungsgemäß in die zur Verfügung stehenden Tonnen entsorgt werden. Geschirr und Töpfe müssen gespült werden, es gibt eine Spülmaschine. Diese muss vor der Abreise ausgeräumt werden.
(9) Bettbezüge müssen vor Abreise von den Kissen, Decken und Betten abgezogen werden und auf das Bett gelegt werden.
Sollten unsere Hausordnung und AGB´s stark missachtet werden, behalten wir uns das Recht vor, die Apartments unverzüglich zu räumen, ohne den Kunden etwas zurückzahlen zu müssen.
§ 6 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar. Beispiele hierfür sind kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Schäden am Mobiliar.
(2) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 7 Rücktritt vom Mietvertrag
(1) Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Mietvertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
(2) Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
- 100% Erstattung bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor Anreise.
- 50% Erstattung bei Stornierungen bis zu 1 Tage vor Anreise.
- 0% Erstattung bei Nichtanreise und Nichtnutzung des Mietobjektes.
(3) Bei einer vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung anzurechnen.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Mieters oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde und/oder c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
(5) Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 4 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Beim Rücktritt bzw. bei der Kündigung durch den Vermieter im Falle des Abs. 4 b), c) entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.
§ 8 Nutzung des Internetzugangs über WLAN/LAN & Netflix
(1) Der Vermieter unterhält in seinen Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN/LAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN/LAN- Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN/LANs zu gestatten.
(2) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN/LANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(3) Die WLAN- Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(4) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall steht nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
(5) Besucht der Mieter über das WLAN/LAN des Vermieters kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN/LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere a) das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, b) keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, c) die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, d) keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten und e) das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
(6) Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN/LANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin.
(7) Der Vermieter stellt dem Mieter einen Netflix Zugang bereit. Es bestehen keine Ansprüche des Mieters auf diesen Zugang oder Service. Die Login Daten dürfen nicht weitergegeben werden. Die Login Daten dürfen nicht über die Buchungszeit hinaus verwendet werden. Der Vermieter behält sich vor diesen Service ohne Grund zu stornieren.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame/nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Günzburg zuständig.
AGB english
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung. Ebenso gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
(2) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(3) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gebrüder Munk GmbH – Gästehaus Munk einverstanden. Diese AGB enthalten auch die Hausordnung. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 2 Buchungskonditionen
§ 3 Zahlungsbedingungen bei der Buchung über diese Website
§ 4 An- und Abreise bei der Buchung über diese Website
(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens zu verlassen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 50,00 € bei einer Räumung nach 11:00 Uhr, jedoch vor 14:00 Uhr und 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 14:00 Uhr. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
§ 5 Allgemeine Rechte und Pflichten – Hausordnung
(1) Der Mieter hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Das Inventar ist ausschließlich für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
(2) Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(3) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken ist nicht gestattet.
(4) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung untersagt.
(5) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration oder Ähnliches ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Bei einer Zuwiderhandlung ist der Mieter dem Vermieter zum Ersatz, durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration oder Ähnlichem ggf. entstandenen Schäden verpflichtet.
§ 6 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar. Beispiele hierfür sind kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Schäden am Mobiliar.
(2) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 7 Rücktritt vom Mietvertrag
(1) Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Mietvertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
(2) Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
- 100% Erstattung bei Stornierungen bis zu 60 Tage vor Anreise.
- 50% Erstattung bei Stornierungen bis zu 30 Tagen vor Anreise.
- 10% Erstattung bei Nichtanreise und Nichtnutzung des Mietobjektes.
(3) Bei einer vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung anzurechnen.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Mieters oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde und/oder c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
(5) Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 4 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Beim Rücktritt bzw. bei der Kündigung durch den Vermieter im Falle des Abs. 4 b), c) entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.
§ 8 Nutzung des Internetzugangs über WLAN/LAN & Netflix
(1) Der Vermieter unterhält in seinen Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN/LAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN/LAN- Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN/LANs zu gestatten.
(2) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN/LANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(3) Die WLAN- Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(4) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall steht nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
(5) Besucht der Mieter über das WLAN/LAN des Vermieters kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN/LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere a) das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, b) keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, c) die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten, d) keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten und e) das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
(6) Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN/LANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Ferienwohnung auf diesen Umstand hin.
(7) Der Vermieter stellt dem Mieter einen Netflix Zugang bereit. Es bestehen keine Ansprüche des Mieters auf diesen Zugang oder Service. Die Login Daten dürfen nicht weitergegeben werden. Die Login Daten dürfen nicht über die Buchungszeit hinaus verwendet werden. Der Vermieter behält sich vor diesen Service ohne Grund zu stornieren.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame/nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Günzburg zuständig.